ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ADTV Tanzschule Berends
Stand: 21. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ADTV
Tanzschule Berends, Ringer Straße 53, 49824 Emlichheim (nachfolgend „Tanzschule“) und ihren
Kunden bzw. Kursteilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“).
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung zu Kursen, Workshops und Events, Privatstunden, fortlaufenden Mitgliedschaften
und sonstigen Veranstaltungen kann sowohl schriftlich, z.B. mit unseren Anmeldeformularen, als
auch elektronisch, z.B. per E-Mail oder auch über das Online-Anmeldeformular auf unserer Website,
erfolgen.
(2) Der Erhalt der Anmeldung wird durch die Tanzschule bestätigt. Der Vertrag kommt jedoch erst nach
erfolgter Prüfung mit der ausdrücklichen Vertragsannahme durch die Tanzschule zustande, nicht
schon mit Abgabe bzw. Versand der Anmeldebestätigung.
(3) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen, z.B. bei
über die Website geschlossenen Verträgen, bestehen die gesetzlichen Informations- und – soweit
einschlägig – Widerrufsrechte. Über ein etwaiges Widerrufsrecht oder dessen Nichtbestehen wird
gesondert belehrt.
§ 3 Minderjährige Teilnehmer
(1) Für Teilnehmer unter 18 Jahren kann ein Vertrag ausschließlich durch einen gesetzlichen Vertreter
abgeschlossen werden.
(2) Vertragspartner der Tanzschule ist in diesem Fall der anmeldende Erziehungsberechtigte. Dieser
haftet für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere für die fristgerechte
Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
(3) Änderungen der Kontaktdaten oder der Sorgeberechtigung sind der Tanzschule unverzüglich
mitzuteilen.
(4) Die Aufsichtspflicht der Tanzschule beginnt mit dem Unterrichtsbeginn und endet mit dem offiziellen
Ende der jeweiligen Unterrichtseinheit. Außerhalb der Unterrichtszeiten obliegt die Aufsichtspflicht
den Erziehungsberechtigten.
1(5) Die Tanzschule übernimmt keine Haftung für den Weg zum Unterricht oder den Heimweg der
minderjährigen Teilnehmer.
§ 4 Ferien, Feiertage und Schließzeiten
(1) An gesetzlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Schulferien des Bundeslandes, in dem
die Tanzschule ihren Sitz hat, kann der reguläre Unterricht entfallen.
(2) Diese unterrichtsfreien Zeiten, die im Jahr insgesamt nicht mehr als sechs Wochen betragen, sind
bei der Kalkulation der Mitgliedsbeiträge berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf
Beitragsminderung oder Erstattung.
(3) Kann ein Teilnehmer an einer Unterrichtseinheit nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein
Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
(4) Soweit organisatorisch möglich, können versäumte Stunden innerhalb eines von der Tanzschule
festgelegten Zeitraums nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 5 Leistungen
(1) Umfang, Inhalt, Dauer und Gebühren der angebotenen Kurse ergeben sich aus der jeweils aktuellen
Kursbeschreibung
(2) Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht grundsätzlich nicht.
(3) Die Tanzschule ist berechtigt, Kurszeiten oder Unterrichtsräume oder die angekündigte Lehrkraft zu
ändern, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich wird: Ausfall oder Verhinderung
einer Lehrkraft (insbesondere durch Krankheit), Wegfall oder Nichtverfügbarkeit von Räumen,
behördliche Auflagen oder eine wesentliche Über- oder Unterbelegung des Kurses.
(4) Die Änderung ist nur zulässig, soweit sie für den Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter
des Kurses – insbesondere Kursinhalt, Niveau und Unterrichtsumfang – erhalten bleibt.
(5) Bei einer erheblichen Änderung der Kurszeiten kann der Teilnehmer den Kursvertrag innerhalb von
zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt kündigen; bereits
gezahlte Entgelte für nicht in Anspruch genommene Termine werden anteilig erstattet.
§ 6 Anmeldegebühr, Mitgliedsbeiträge oder Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erheben wir eine Anmeldegebühr,
deren Höhe sich aus der aktuellen Preisliste ergibt.
(2) Die jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge oder Teilnahmegebühren, z.B. bei einmaligen
Veranstaltungen, ergeben sich ebenfalls aus der aktuellen Preisliste.
(3) Die Beiträge und Gebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus fällig.
(4) Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt der Einzug zum vereinbarten Zeitpunkt.
(5) Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Verzug, ist die Tanzschule berechtigt, die Teilnahme bis
zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge auszusetzen.
(6) Gesetzliche Feiertage, Ferienzeiten und betriebsübliche Schließzeiten sind bereits in der
Beitragskalkulation berücksichtigt und berechtigen nicht zu einer Minderung des Mitgliedsbeitrags.
§ 7 Rücktritt, Stornierung und Fehlzeiten
(1) Bei Workshops, Events, Einzelveranstaltungen oder Privatstunden gelten folgende
Stornierungsbedingungen:
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr,
- ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
(2) Nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückerstattung der
Beiträge/ Gebühren.
(3) Soweit die Tanzschule Ersatztermine oder Nachholmöglichkeiten anbietet, erfolgt dies freiwillig und
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge mit fester Laufzeit enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne
dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Laufende Mitgliedschaften können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils
vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag der laufenden Mitgliedschaft auf
unbestimmte Zeit. Der Teilnehmer kann ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende kündigen.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform z.B. E-Mail. Eine strengere Form wird nicht verlangt.
(5) Wurde der Vertrag über unsere Website geschlossen, kann die Kündigung auch über die dort
bereitgestellte Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen") erklärt werden.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher
wichtiger Grund kann z.B. eine ernstliche und dauerhafte Erkrankung sein, die eine weitere
Teilnahme unmöglich macht. Ein Wohnortwechsel, auch wenn er beruflich veranlasst ist, stellt
demgegenüber grundsätzlich keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
§ 9 Ausfall von Unterricht
Muss eine Unterrichtseinheit aus Gründen ausfallen, die die Tanzschule zu vertreten hat, wird sie nach
Möglichkeit nachgeholt.
§ 10 Digitale Ersatzangebote bei höherer Gewalt
(1) Kann der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung vorübergehend
nicht stattfinden, ist die Tanzschule berechtigt, für die Dauer des Hindernisses gleichwertigen
digitalen Ersatzunterricht anzubieten (interaktiver Live-Online-Unterricht in vergleichbarem Umfang
und mit vergleichbarem Inhalt).
(2) Soweit ein solcher gleichwertiger digitaler Ersatzunterricht angeboten wird und dem Teilnehmer
zumutbar ist, bleibt die Beitragspflicht für diesen Zeitraum bestehen.
(3) Wird kein gleichwertiger Ersatz angeboten oder ist dem Teilnehmer die Teilnahme am digitalen
Ersatzunterricht nicht zumutbar, entfällt die Beitragspflicht für den betroffenen Zeitraum; bereits
gezahlte Beiträge werden erstattet. Auf Wunsch des Teilnehmers kann stattdessen eine Gutschrift
gewährt werden.
(4) Der Teilnehmer kann verlangen, dass die Mitgliedschaft für die Dauer des Hindernisses ruht. Eine
einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit durch die Tanzschule findet nicht statt.
(5) Dauert das Hindernis nach Absatz 1 länger als vier Wochen an, kann der Teilnehmer die
Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Dies gilt auch dann, wenn digitaler
Ersatzunterricht angeboten wird. Im Voraus gezahlte Beiträge für die Zeit nach Wirksamwerden der
Kündigung werden anteilig erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt
§ 11 Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Unterricht teil.
(2) Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Teilnahme relevant sein können, sind diese der
Tanzschule vor Kursbeginn mitzuteilen.
(3) Die Tanzschule ist berechtigt, Teilnehmer bei offensichtlicher gesundheitlicher Gefährdung vom
Unterricht auszuschließen.
§ 12 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Tanzschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet die Tanzschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet die Tanzschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen der Tanzschule.
§ 13 Verhaltensregeln und Hausordnung
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit Lehrkräften, Mitarbeitern und
anderen Teilnehmern, zu einer für den Tanzunterricht geeigneten, sauberen Kleidung und
geeignetem Schuhwerk sowie zur Beachtung der Anweisungen der Lehrkräfte, soweit diese dem
geordneten Unterrichtsablauf oder der Sicherheit dienen.
(2) Stört ein Teilnehmer den Unterricht erheblich, kann die Lehrkraft ihn von der betroffenen
Unterrichtseinheit ausschließen. Die Gebühr für diese Einheit bleibt geschuldet.
(3) Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen Absatz 1 kann die Tanzschule die Mitgliedschaft
aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 314 BGB). Der Kündigung hat in der Regel eine
erfolglose Abmahnung vorauszugehen; sie ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass
der Tanzschule die Fortsetzung des Vertrags auch ohne Abmahnung nicht zuzumuten ist.
(4) Im Fall der Kündigung nach Absatz 3 schuldet der Teilnehmer die Gebühren nur bis zum
Wirksamwerden der Kündigung. Im Voraus gezahlte Gebühren für die Zeit danach werden anteilig
erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Tanzschule bleiben unberührt.
§ 14 Garderobe
(1) Die Garderobe ist eine frei zugängliche, unbewachte Ablagemöglichkeit. Die Teilnehmer legen ihre
Sachen freiwillig und eigenverantwortlich ab; eine Abgabe an das Personal, Garderobenmarken
oder ein Entgelt gibt es nicht, ebenso wenig eine Pflicht zur Abgabe. Eine Obhut übernimmt die
Tanzschule nicht; ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Das Ablegen erfolgt auf eigene
Gefahr; Wertgegenstände und Bargeld sollten nicht abgelegt werden.
(2) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung abgelegter Gegenstände haftet die Tanzschule nicht.
Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der
Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer während des Unterrichts sind nur mit Zustimmung der
Tanzschule und der betroffenen Personen zulässig.
(2) Die Tanzschule fertigt Aufnahmen zu Werbe- und Dokumentationszwecken nur auf Grundlage der
gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls gesonderter Einwilligungen an.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Tanzschule.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die
gesetzlichen Vorschriften.